Zum Leistungsschutzrecht

Leistungsschutzrecht

Das umstrittene Leistungsschutzrecht, mit dem einige Großverlage gegen Googles Newsangebot und andere Aggregatoren vorgehen wollen, ist aus unserer Sicht eine mittelschwere Katastrophe, denn es definiert nicht genau, was man wie nun im Netz zitieren darf oder nicht.

Nur „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ sollen nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst werden. Insbesondere Bloggern wird die Arbeit so schwer gemacht. Leider hat der Deutsche Bundestag nun die Einführung beschlossen.

Wie der heise-Verlag u.a. möchten auch wir eigene Regelungen für Blogger und Newsaggregatoren aufstellen.

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