Prostitutionsschutzgesetz Perspektiven

Prostitutionsschutzgesetz – Perspektiven

Im Juli ist das neue Prostitutionsschutzgesetz in Kraft getreten, welches für einigen Spott gesorgt hat, weil damit auch eine faktisch nicht überprüfbare Kondompflicht eingeführt wird. Das Gesetz wurde durchgehend Kontrovers diskutiert. Doch wie sehen es die Betroffenen, die mit dem Gesetzt arbeiten müssen? Wir veröffentlichen an dieser Stelle verschiedene Perspektiven zum Gesetz. Den Beginn macht heute Kati Laux vom Massagestudio Sinnesart.

Die Meinungen zu dem Gesetz reichen von „Die Prostitutionslobby hat gewonnen“ (Emma) bis zu „Es ist ein Gesetz der Einschränkungen und wird die Prostitution in die Illegalität drängen.“ (Hydra – Beratungsstelle für Prostitution). Laut den AutorInnen des Gesetztes, soll es vor allem die Prostituierten schützen. Während dieser Ansatz natürlich auf Frauen, die aus der Zwangsprostitution kommen, unbedingt zutrifft, sehen Frauen, welche diesen Beruf frei Ausüben das Gesetz als Eingriff in Ihrer Grundrechte. An dieser Stelle kann auch noch einmal der komplette Gesetzestext nachgelesen werden.

Kati Laux betreibt seit 12 Jahren mehrere Massagestudios unter dem Namen Sinnesart und hat uns Rede und Antwort gestanden, was das Gesetzt für Sie und die Masseurinnen bedeutet.

 

Hallo Kati, gleich zu Beginn erst mal die Frage – Sinnesart ist doch eigentlich ein Tantramassage Studio. Warum betrifft euch dennoch das Prostitutionsgesetz?

Als Studio für sinnliche Massagen gehörten wir schon immer zum Sektor „sexuelle Dienstleistungen“ nach der gängigen Definition. Viele TantramasseurInnen meinen, das neue Gesetz hätte sie in diese Ecke geschoben, aber wir gehörten schon immer dazu. Auch wenn sexueller Verkehr ausgeschlossen ist. Entscheidend ist, ob das Angebot darauf ausgelegt ist, dass der Gast Lust empfindet. Das scheint irgendwie nicht erwünscht zu sein. Diese Energie zu genießen und für mehr Lebensenergie oder gar heilsame Prozesse zu nutzen, wäre ja eigentlich ein Gewinn für die Gesellschaft.

 

Wie fandest du denn die bisherige gesetzlichen Regelungen? Habt ihr irgendwelchen Einschränkungen unterlegen?

Die bisherigen Regelungen waren für uns auch nicht gut. Wir mussten z.B. nach sieben Jahren aus einem frisch renovierten Studio ausziehen, weil wir zwischen die Fronten zweier Wohnungseigentümer geraten sind. Dabei waren wir im Haus gern gesehen und haben niemanden gestört. Die bisherigen Bestimmungen waren wie eine tickende Bombe, wie ein Pulverfass. Für mich als Unternehmerin ist das seit 12 Jahren eigentlich eine unhaltbare Situation und man braucht starke Nerven. Jeden Moment mit der Unsicherheit zu leben, ob sich vielleicht jemand beschwert. Das Einmieten in einem Gewerbeobjekt ist noch die beste Variante für die Bestimmungen des Baurechts. Hier wiederum geht es aber wegen der nötigen Umbauten – wir brauchen Bäder und Duschen – nicht ohne mehrjährigen Mietvertrag ab. Jede Beschwerde hätte das Aus sein können für Sinnesart. Wir hatten bisher einfach Glück gehabt.

 

Was ändert sich jetzt mit der neuen Gesetzgebung für dich als Studiobetreiberin?

Für mich als Studio-Betreiberin ist neu, dass ich eine Konzession beantragen muss. Das wäre okay, nur sind demnächst die Bestimmungen des Gewerbeamtes und des Baurechts keine Kann-Bestimmungen mehr, sondern werden von Amts wegen entschieden. Es ist in Dresden kaum noch einem Studio möglich, weiter zu existieren. Es werden ein paar große Einrichtungen am Stadtrand übrig bleiben. So wie auch die Tante-Emma-Läden oder kleine Eisenwarenhandlungen von Supermärkten oder Baumärkten geschluckt wurden. Der Hauptgrund hierfür ist die Sperrgebietsverordnung, nach der außerhalb der ohnehin schon großen Sperrgebietszone der Innenstadt in Entfernungen von 200 Meter Luftlinie keine Schulen, Kindereinrichtungen, Friedhöfe, Kirchen aller Art, Altenheime u.ä. sein dürfen. Ich kenne keinen Ort in Dresden, wo das der Fall wäre. Selbst wenn so ein Ort gefunden würde, bräuchte nur eine Tagesmutti mit kleinen Kindern ein paar Häuser weiter einzuziehen – dann müssten wir weichen. Der Grund dafür ist, dass wir keinerlei Lobby haben.

 

Was für konkrete Auswirkungen hat das für Sinnesart?

Wenn das Gesetz ohne Ausnahmeregelungen so durchgesetzt wird, wird Sinnesart nicht mehr weiter existieren können. Selbst wenn es für mich als Betreiberin eine akzeptable Lösung gäbe, ist nicht sicher, wie viele Masseurinnen noch weitermachen wollen. Wir gehen sehr unsicheren Zeiten entgegen.

 

Warum fühlen sich eure Masseurinnen durch das Gesetz eingeschränkt? Sollte das Gesetz nicht eigentlich dazu dienen, die Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen besser zu schützen?

Ja, es kommt hinzu, dass sich jede Masseurin und jeder Masseur als Prostituierte/r registrieren lassen muss. Mit Foto und Name. Da wird kein Unterschied gemacht, ob jemand nur massiert oder „echter“ Prostitution nachgeht. Es gibt leider auch keine Klarheit darüber, für wen diese Informationen einsehbar sind oder wie lange sie gespeichert bleiben. Für jene MitarbeiterInnen, die noch eine Karriere vor sich haben, weil sie z.B. mit der Arbeit ihr Studium aufbessern, eine verzwickte Situation. Unsere MasseurInnen lieben ihre Arbeit, aber wissen nicht, was sie für ihre Zukunft damit riskieren.
Das Wort „Schutz“ ist eine Farce. Die bisherigen Gesetze haben ausgereicht, kriminelle Handlungen zu verfolgen und unter Strafe zu stellen. Was uns betrifft – wir fühlen uns weder als Prostituierte, noch brauchen wir Schutz. Vor wem? Wozu?

 

Es gibt Stimmen, wie zum Beispiel die von Prostitutionsgegnerin Alice Schwarzer geführte Zeitschrift Emma, welche das Gesetz noch viel zu lasch finden und titulieren „die Prostitutionslobby hat gewonnen.“ Sie fordern Modelle, wie zum Beispiel in Schweden oder jetzt auch in Frankreich, wo Freier unter Strafe gestellt werden. Wie ist deine Meinung dazu?

Intoleranz und Unkenntnis führten schon immer zu Entzweiung. Auf eine bestimme Art betrachte ich mich auch als Feministin, aber ich werde immer misstrauisch, wenn Menschen meinen zu wissen, was für andere besser ist. Warum werden die Betreffenden nicht gefragt? Warum gibt es nicht viel mehr Programme, die Frauen stärken, ihr Leben selbst zu bestimmen? Prostitution ist ein Beruf, für den man bestimmte Voraussetzungen mitbringen muss und für den sich definitiv nicht jede/r eignet. Die diesen Beruf ausüben, sollten respektvoll behandelt werden, denn sie erfüllen eine wichtige Funktion in unserer Gesellschaft. Damit meine ich nicht, für Triebabfuhr zur Verfügung zu stehen. Diese Menschen sollten eher als LiebeslehrerInnen gesehen werden und angesehen sein. Sie wissen unglaublich viel über die menschliche Sexualität und die menschliche Psyche, weil sie die Praxis haben und zuhören können.

 

Was würde passieren, wenn Prostitution gänzlich verboten werden würde?

Ich bin keine Hellseherin, vermute aber, dass die Menschen erfinderisch werden. Ich vermute, dass illegale Geschäfte aufblühen. Denn genau die, vor denen die Frauen eigentlich geschützt werden sollen, kümmern sich auf Grund ihrer Psychostruktur herzlich wenig um Gesetze, wenn Profit winkt. So ein Verbot würde meiner Ansicht nach Frauen eher schaden als nützen.

 

Schildere doch kurz, wie deiner Meinung nach ein Gesetz zur Prostitution aussehen sollte.

Zuerst würde ich alle Betroffenen an einen runden Tisch holen, sinnbildlich natürlich. Wer will und muss überhaupt vor wem geschützt werden? Ein solches „nützliches“ Gesetz muss differenzieren. Es sollte vor allem der Tatsache Rechnung tragen, dass mittlerweile ganz andere, neue Angebote entstanden sind, die viel eher in den Bereich der alternativen oder komplementären Heilverfahren bzw. Wellnessangebote gehören. Dazu zähle ich auch einige Massagen von Sinnesart. Hier geht es längst um etwas anderes als um eine reine „sexuelle Dienstleistung“. Die Gesellschaft hat hier enormen Nachholbedarf. Ein neues Gesetz sollte das berücksichtigen, was in der öffentlichen Meinung – z.B. in Dresden in Bezug auf Sinnesart – schon zum großen Teil angekommen ist. Momentan geht leider alles in die andere Richtung. Und es muss natürlich auch so gestrickt sein, dass die, welche diesen Beruf frei ausüben wollen, ihn auch ohne Einschränkungen ausüben können.

Wir werden natürlich kämpfen bis zuletzt. Was wir brauchen, sind Ausnahmeregelungen, dass zum Beispiel für uns als „stilles Gewerbe“ die 200-Meter-Regelung nicht gilt. Da die Ausführungs-Verordnung noch nicht beschlossen wurde, geben wir die Hoffnung nicht auf. Für mehr Infos könnt ihr euch an kontakt@sinnesart.de wenden.

 

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